I. Geschäftsbedingungen für Nichtverbraucher

1. GELTUNG

1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten – in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche ) – die nachstehenden ” Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen” ( ALZ ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen – einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind – im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern i. S. der §§ 310 I, 14 BGB.

1.2 Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.

1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die ALZ auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat. Diese ALZ liegen allen Verträgen des Verkäufers zugrunde.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

3. DATENSPEICHERUNG

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG

4.1 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.

4.3 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege ), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind, um die Dauer der Behinderung. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer unabhängig von gesetzlichen Rücktrittsrechten zurücktreten. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.

4.4 Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.

4.5 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.

5. ZAHLUNG

5.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.

5.2 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.

5.4 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.

5.5 Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.

5.6 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

6. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES

6.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegeben Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

6.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

6.3 Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

7. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

7.1 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich in Textform an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377,378 HGB unberührt. m übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche verwiesen.

7.2 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.

7.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der erechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung ( Ersatzlieferung, Nachbesserung ) festzulegen.

7.4 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren.

7.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke nd Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

7.6 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8 ( Allgemeine Haftungsbegrenzung )

8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers ( nachfolgend: Schadensersatzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Sie gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

8.2 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

9.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

9.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.

9.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Absatz 9.3, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

9.5 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffsbauwerkes oder Luftfahrzeugs entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

9.6 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 bis 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.

9.7 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3-5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

9.8 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

9.9 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

9.10 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen ( ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen ) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

10. BAULEISTUNGEN

Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen ( VOB, Teile B und C ) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.

11. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ( einschließlich Scheckund Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

11.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

I. Geschäftsbedingungen für Privatkunden

1. Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug ( Skonto, Rabatt usw. ) zu bezahlen. Hierbei ist eine ausgehängte Frachtkostenpauschale zu beachten. Die Lieferung erfolgt ab Lager.

2. Bei offensichtlichen Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden, andernfalls entfällt insoweit die Gewährleistung. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer in Textform innerhalb einer Woche anzuzeigen. Hat der Käufer einen Mangel der Ware erkannt, darf eine Weiterverarbeitung bzw. ein Einbau oder sonstige Verwendung der Ware nur nach Rücksprache mit dem Verkäufer erfolgen.

3. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamationsoder Haftungsgrund dar.

4. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Sie gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Dies gilt jedoch ebenfalls nicht, soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Bei Ablauf der Lieferfrist ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

5. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach dem BDSG.

6. Das Gelieferte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir nach vorheriger Mahnung zurücktreten und die Ware wieder an uns nehmen.

7. Für Nichtunternehmer gilt lt. §14b UstG für Rechnungen eine Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

I. Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten: Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung / DS-GVO)

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter: Das Heimkontor GmbH, Händelstr. 17, 46395 Bocholt, Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: c/o Maximilian Löhr, Das Heimkontor GmbH, Händelstr. 17, 46395 Bocholt

2. Art der personenbezogenen Daten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das umfasst folgende Kategorien personenbezogener Daten: Stammdaten ( z.B. Name, Vorname, Anschrift ) – Vertragsdaten ( z.B. Kundennummer, Verbrauchsdaten, Bestelldaten ) – Bonitätsdaten und Bankdaten – Kundenhistorie

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung pers. Daten.

3.1 Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung (Art.6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist für die Vertragsanbahnung, -durchführung und Abrechnung Ihres Vertrages erforderlich wie z.B. – Lieferung von Waren, – Abrechnung der Leistungen, – Korrespondenz

3.2. Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung ( Art. 6 Abs. 1 list. a DS-GVO ) Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B.Versendung eines Newsletters eingeholt haben, ist die Verarbeitung auf dieser Basis rechtmäßig. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit wiederrufen werden. Das gilt auch für den Wiederruf von Einwilligungserklärungen, die Sie uns vor der Geltung der DS-GVO am 25.Mai 2018 erteilt haben. Der Wiederruf der Einwilligung erfolgt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Wiederruf verarbeiteten Daten.

3.3 Datenverarbeitung aus berechtigtem Interesse ( Art. 6 Abs.1 lit. f DS-GVO ) Wir verarbeiten Ihre Daten in zulässiger Weise zur Wahrung unserer berechtigten Interessen. Das umfasst die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten auch, um: -Postalische eigene Werbung, sofern Sie dem nicht widersprechen – Maßnahmen zur Verbesserung und Entwickelung von Services und Produkten durch-zuführen, um Ihnen eine kundenindividuelle Ansprache mit maßgeschneiderten Angeboten und Produkten anbieten zu können.- In Konsultation und Datenaustausch mit Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreforn) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Zahlungsausfallrisiken zu treten, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen des §31 BDSG-Neu – Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.

3.4 Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Vorgaben ( Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO ) oder im öffentlichen Interessen ( Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO) Als Unternehmen unterliegen wir eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen, Primär sind dies gesetzliche Anforderungen – Handels und Steuergesetze die eine Verarbeitung Ihrer Daten zur Gesetzeserfüllung erforderlich machen. Darüber hinaus kann die Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen von behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen zu Zwecken der Beweiserhebung, Strafverfolgung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich werden.

4. (Kategorien von) Empfänger / Weitergabe pers. Daten: Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf ihre Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesem Zweck Daten erhalten, wenn sie Garantien dafür bieten, dass geeignete techn. und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der DS-GVO erfolgen und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen können z.B. Empfänger personenbezogener Daten sein: externe Rechenzenten, Unterstützung/Wartung EDV/IT-Anwendungen, Energieversorger, Geldinstitute, Druckdienstleister, Datenvernichtung, Logistik.

4.1 Drittland: Eine Datenübermittlung in Ländern außerhalb der EU bzw. EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt.

5. Dauer der Speicherung bzw. Löschung personenbezogener Daten: Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die o.g.Zwecke ( siehe 3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten ). Ihre Daten werden erstmals ab dem Zeitpunkt der Erhebung, soweit Sie oder ein Dritter uns diese mitteilen, verarbeitet. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Dabei handelt es sich unter anderem um Aufbewahrungspflichten aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) un der Abgabenordnung (AO). Das bedeutet, dass wir spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten in der Regel sind das 10 Jahre nach Vertragsende, Ihre personenbezogene Daten löschen. Im Rahmen eines Kontaktverhältnisses werden die Kontaktdaten sowie die Kommunikationsdaten gespeichert und verwendet, soweit dies für den jeweiligen Kommunikationszweck erforderlich oder im Rahmen der Angemessenheit zweckdienlich ist. Wenn Sie sich für den Newsletter oder einem Gewinnspiel bei uns anmelden, werden Ihre Daten gespeichert und verwendet, bis Die sich vom Newsletter abmelden oder wir den Newsletter kündigen. Ihre Einwilligung und die Informationen über die bisherige Versendung bleiben bis zur Verjährung möglicher Unterlassungsansprüche ihrerseits gespeichert, jedoch verwenden wir die Daten nicht mehr für die weitere Versendung von Newslettern.Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem jeweiligen Gewinnspiel.

6. Betroffenenrechte / Ihre Rechte: Bei Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz können Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragten ( Kontaktdaten siehe oben ) wenden. Ihre Rechte umfasst das – Recht auf Berichtigung nach Art 16 DS-GVO, – das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, -das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO,- das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO sowie – das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 35 DS-GVO. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde ( Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NordrheinWestfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf) zu wenden.

6.1 Wiederspruchsrecht: Sofern wir eine Verarbeitung von Daten zu Wahrung unserer berechtigten Interessen (siehe 3.3 Datenverarbeitung aus berechtigtem Interesse) vornehmen, haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit das Recht, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch, um Direktwerbung zu betreiben. Sofern Sie keine Werbung erhalten möchten, haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch einzulegen. Das umfasst auch das Recht Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Werbezwecken einzulegen. Ihren Widerspruch können Sie unseren Kundenservice ( Kontaktdaten siehe oben ) richten. 6.2 Widerrufsrecht bei einer Einwilligung: Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten (siehe 3.2 Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung) können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice (Kontaktdaten siehe oben )

7. Bereitstellung pers. Daten: Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten können wir den Vertrag nicht abschließen.

8. Automatisierte Entscheidungsfindung: Zur Begründung und Durchführung eines Vertrages findet keine automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DS-GVO statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werdn von uns nicht erhoben oder verarbeitet.

9. Datenquellen: Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden erhalten. Soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich ist, verarbeiten wir auch personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen z. B. aus Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handelsund Vereinsregistern, der Presse und dem Internet zulässigerweise gewinnen dürfen. Außerdem nutzen wir personenbezogene Daten, die wir von Dritten z.B. Auskunfteien erhalten.

10. Änderungsklausel: Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Derzeitiger Stand ist April 2023.